Für ältere unsanierte Häuser mit maximal vier Wohneinheiten ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Energieausweis
Kennen Sie den Energiebedarf Ihres Gebäudes?
Sie bauen ein neues Eigenheim? Oder möchten Ihr vorhandenes Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen? Vielleicht sanieren Sie auch Ihre Immobilien und lassen eine energetische Gesamtbilanzierung nach der aktuellen Energiesparverordnung (EnEV) durchführen? Dann benötigen Sie einen Energieausweis! Dieser dokumentiert mit verschiedenen Kennziffern die Energieeffizienz Ihres Hauses.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
Welchen Ausweis benötige ich wofür? Der Bedarfsausweis hat mehr Aussagekraft. Der Verbrauchsausweis ist die preiswertere Alternative.
Ausnahmen von der Energieausweispflicht bilden
- kleine Häuser mit einer Nutzfläche von maximal 50 Quadratmetern
- denkmalgeschützte Gebäude
- selbst genutzte Einfamilienhäuser, solange diese nicht verkauft oder vermietet werden
Unsere Leistungen im Überblick

Energieverbrauchsausweis
- Gültiger Energieausweis laut Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV).
- Zeigt die tatsächlich verbrauchte Energiemenge einer Immobilie.
- Ermittelt Verbrauchswerte, die individuell von den Bewohnern abhängig sind.
- Datenaufnahme vor Ort.

Bedarfsausweis
- Erfassung des Gebäude-Ist-Zustandes vor Ort, insbesondere der bautechnischen und -physikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten.
- Berechnung und Erstellung des Energieausweises auf Grundlage der standardisierten dena-Bilanzierungsverfahren.
- Beratung zu Modernisierungsmöglichkeiten und einhergehenden Einsparpotenzialen.
1) BHAG Kunden 128 Euro; Nicht-Kunden 143 Euro. Inkl. 1 h Datenaufnahme vor Ort, darüberhinausgehender Aufwand für die Datenaufnahme wird stundenweise abgerechnet (78 Euro je Stunde), zzgl. 6,50 Euro Gebühr des Deutschen Institut für Bautechnik (§ 26 c EnEV).
2) BHAG Kunden 408 Euro; Nicht-Kunden 468 Euro.