Die Grundversorgung ist eine Daseinsvorsorge. Diese umfasst die staatliche Aufgabe, Güter und Leistungen bereitzustellen, die für ein menschliches Dasein notwendig sind. Jeder Haushalt hat also einen Anspruch auf Grundversorgung. Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, welches in einer bestimmten Region die meisten Haushaltskunden mit Strom und Gas beliefert. Zudem stellt der Grundversorger die Ersatzversorgung sicher, falls ein anderes Energieunternehmen Insolvent geht.
Die Grund- und Ersatzversorgung sichert somit Ihre Energieversorgung.
Sobald Sie nach einem Umzug oder einem Neubau in Ihrem neuen Zuhause das erste Mal die Heizung anstellen oder das Licht einschalten, beginnt das Vertragsverhältnis mit dem Grundversorger. Ausgenommen Sie haben sich vorab bei einem alternativen Energielieferanten angemeldet.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
Veröffentlichungen der staatlich bedingten Umlagen und Abgaben
(Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz)