Energiepreisbremsen

Die Bundesregierung hat beschlossen, mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten.


Wie funktionieren die Gas- bzw. Strompreisbremse?

Die wichtigsten Informationen zu den Preisbremsen finden Sie hier.
Bitte verfolgen Sie zudem die Berichterstattung in den Medien.

 

Allgemeine Informationen sowie Häufige Fragen zur Gas- und Strompreisbremse finden Sie auch direkt bei der Bundesregierung.

Häufige Fragen

Preisanpassung 1. Januar 2023

Trotz einer vorausschauenden langfristig ausgelegten Beschaffung und unseres soliden Geschäftsmodells, sind wir durch die unvorhersehbaren Entwicklungen am Energiemarkt leider gezwungen unsere Energiepreise anzupassen.

Die Energiekosten steigen seit 2020 stetig

Seit Ende 2021 ist die Kostenexplosion massiv

Die Beschaffungskosten für Gas für 2022/2023 sind in den letzten Monaten um fast 450 Prozent im Vergleich mit der Beschaffungsperiode für 2021/22 gestiegen. Zusätzlich dazu hat die Bundesregierung Umlagen beschlossen, die den Gaspreis für Verbraucher weiter erhöht.

Häufige Fragen

Allgemein

  • Ändern sich die Preise für Gas und Strom?

    Ja. Auch wenn die Preissteigerung im Strom geringer ausfällt als im Gas, sorgen auch hier stark gestiegene Beschaffungskosten für höhere Preise.

  • Wann wird die Preisanpassung umgesetzt?

    Die von der Preisanpassung betroffenen Kunden werden fristgerecht angeschrieben. Bei diesen Kunden gelten die neuen Preise ab 1. Januar 2023.

  • Ich habe einen Vertrag mit Preisgarantie abgeschlossen. Ändern sich auch hier die Preise?

    Bei unseren STABIL-Produkten mit Preisgarantie fällt die Preissteigerung geringer aus, da Veränderungen der Beschaffungskosten im Garantiezeitraum keinen Einfluss auf die Endpreise haben. Ausgenommen sind jedoch Steuern und gesetzliche Umlagen. Die von der Bundesregierung neu eingeführten Gasumlagen, die ab dem 1. Oktober 2022 gelten, müssen somit auch bei Produkten mit Preisgarantie berechnet werden.

  • Wie erfolgt die Abrechnung nach altem bzw. neuem Preis?

    Die neuen Preise werden ab 1. Januar 2023 berechnet. Auch der Preisdeckel, den die Bundesregierung eingeführt hat, wird in Abschlag und Rechnung berücksichtigt.

Erdgas

  • Steigen auch die CO2-Kosten?

    Nein. Zum 1. Januar 2023 geben wir ausschließlich gestiegene Beschaffungskosten und von der Regierung vorgeschriebene Umlagen weiter. Der CO2-Preis bleibt unverändert.

  • Wie werden sich die Gaspreise in Zukunft entwickeln?

    Es ist völlig unklar, wie sich das Kriegsgeschehen in der Ukraine entwickeln wird. Daher ist auch unklar, ob und wieviel Erdgas aus Russland mittelfristig überhaupt noch dem deutschen Energiemarkt zur Verfügung stehen wird. Wir erachten die Wahrscheinlichkeit als sehr hoch, dass die Preise für Erdgas vorerst weiter auf hohem Niveau bleiben werden. Weitere Preissteigerungen sind leider nicht auszuschließen. Daher empfehlen alle Verbraucherverbände und auch wir als Bad Honnef AG unseren Kunden schon jetzt Geld zurückzulegen.

  • 29.09.2022: Gasumlage wurde gekippt. Was bedeutet das?

    Statt der Gasumlage soll nun eine Gaspreisbremse kommen. Die ursprünglich geplanten 2,4 Cent pro kWh, die jeder Verbraucher ab Oktober hätte zahlen sollen, kommen doch nicht. Stattdessen hat die Regierung einen Gaspreisdeckel eingeführt.

    Unabhängig von der Gasumlage, bleiben die Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage erhalten.

Abschläge

  • Werden die Abschläge automatisch erhöht?

    Mit der Jahresabrechnung werden Ihre Abschläge anhand des Vorjahresverbrauchs neu berechnet. Das passiert automatisch, Sie müssen nicht aktiv werden. Die neuen Abschläge werden Ihnen auf der Jahresrechnung mitgeteilt.

Entlastungspaket der Bundesregierung

  • Welche Auswirkungen hat das Entlastungspaket für Verbraucher?

    Das Entlastungspaket der Bundesregierung bringt 3 Änderungen für Sie:

    • Die Gasumlage fällt weg.
    • Die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme sinkt auf 7 % (bisher: 19 %). Die Absenkung gilt zunächst bis zum Frühjahr 2024.
    • Dezember-Soforthilfe: Der Dezember-Abschlag für fast alle Gas- und Wärmekunden entfällt und wird von der Bundesregierung übernommen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
    • Es wird eine Preisbremse für Strom und Gas geben. Diese wird nun noch konkret ausgearbeitet.

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