Egal, ob Sie Fragen zur Rechnung, zur Zusammensetzung des Strom- oder Gaspreises haben oder einfach nur wissen möchten, wo Sie Strom, Gas oder Wasser ablesen können – hier bekommen Sie die Antworten.
Sie sind noch kein Kunde, wollen aber unser Angebot nutzen und haben noch einige Fragen? Dann sind Sie hier richtig!
Der einfachste und schnellste Weg, unser Kunde zu werden – egal ob Sie Ihren Anbieter wechseln oder in eine neue Wohnung/Haus einziehen – ist der Online-Auftrag. Einen Online-Auftrag können Sie über unseren Strom- und Gastarifrechner erteilen.
Dort müssen Sie nur Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch eingeben, sich für einen Tarif entscheiden und Ihre persönlichen Daten eintragen. Dann Auftrag absenden und alles Weitere erledigen wir für Sie. Wir übernehmen auch die Kündigung Ihres bestehenden Vertrages, falls Sie noch nicht selbst gekündigt haben.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich:
Kirchstraße 2
53604 Bad Honnef
Telefon: 0 22 24 / 17 - 170
Telefax: 0 22 24 / 17 - 210
Mo/Do 8.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di/Mi/Fr 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Weiberfastnacht 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Rosenmontag, Heiligabend und Silvester geschlossen.
Eine Stunde kostenfrei parken auf dem Rathausparkplatz, in der Rathaustiefgarage oder auf dem Parkplatz in der Kirchstraße (hinter dem Schuhhaus Nelles). Nur in Verbindung mit einer Beratung. Die Gebühren werden gegen Vorlage Ihres Parkscheines in bar erstattet.
Wenn Sie unser Kunde werden, übernehmen wir die Kündigung Ihres alten Vertrages. Dazu benötigen wir Ihre Kundennummer bei Ihrem bisherigen Lieferanten, die Zählernummer und zu Ihrer Sicherheit auch den Zählerstand. Sollten Sie schon selbst gekündigt haben, teilen Sie uns das einfach bei der Auftragserteilung mit.
Ob Bestandskunde oder Neukunde – wir beantworten alle Ihre Fragen.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie nach einem Umzug weiterhin unser Kunde bleiben. Unser Umzugsservice hilft Ihnen, einen klaren Kopf zu behalten und Ihren Umzug perfekt zu organisieren.
Sie ziehen um und haben sich für einen anderen Anbieter entschieden? Schade, dass unsere Energie nicht mit Ihnen umzieht. Zur Abmeldung können Sie unsere Online-Abmeldung nutzen. Zudem würden wir uns freuen, wenn Sie unser Feedbackformular am Ende der Kontaktseite nutzen. Ihre Kritik nehmen wir ernst, denn sie hilft uns, unseren Service weiter zu verbessern. Und über Ihr Lob freuen wir uns.
Der einfachste und schnellste Weg, unser Kunde zu werden – egal ob Sie Ihren Anbieter wechseln oder in eine neue Wohnung/Haus einziehen –, ist der Online-Auftrag. Einen Online-Auftrag können Sie über unseren Strom- und Gastarifrechner erteilen.
Dort müssen Sie nur Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch eingeben, sich für einen Tarif entscheiden und Ihre persönlichen Daten eintragen. Dann Auftrag absenden und alles Weitere erledigen wir für Sie. Wir übernehmen auch die Kündigung Ihres bestehenden Vertrages, falls Sie noch nicht selbst gekündigt haben.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich:
Kirchstraße 2
53604 Bad Honnef
Telefon: 0 22 24 / 17 - 170
Telefax: 0 22 24 / 17 - 210
Öffnungszeiten
Mo/Do 8.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di/Mi/Fr 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Gesonderte Öffnungszeiten
Weiberfastnacht 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Rosenmontag, Heiligabend und Silvester geschlossen.
Parken
Eine Stunde kostenfrei parken auf dem Rathausparkplatz, in der Rathaustiefgarage oder auf dem Parkplatz in der Kirchstraße (hinter dem Schuhhaus Nelles). Nur in Verbindung mit einer Beratung. Die Gebühren werden gegen Vorlage Ihres Parkscheines in bar erstattet.
Es gibt viele Fragen zum Thema »Abschlagszahlung«. Hier finden Sie bestimmt die passende Antwort.
Ihr Abschlag berechnet sich aus den geschätzten Jahreskosten Ihrer Energielieferung. Diese Jahressumme wird aufgeteilt auf 11 Monate.
Abschlag: Geschätzter Jahresverbrauch (Kosten im Tarif) / 11 Monate
Warum 11 Monate? Im Januar zahlen Sie keinen Abschlag, sondern erhalten die Jahresabrechnung auf Basis Ihres Zählerstandes, also Ihres tatsächlichen Verbrauchs. Wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch höher gewesen ist als der geschätzte Verbrauch, dann zahlen Sie uns den Differenzbetrag. Ist der umgekehrte Fall eingetreten, dann erhalten Sie eine Gutschrift, die von uns ausgezahlt wird.
Wenn Sie vorhersehen können, dass Sie in Zukunft deutlich mehr oder weniger Energie verbrauchen, ist eine Abschlagsänderung in Einzelfällen sinnvoll. Doch Vorsicht! Eine zu hohe Abschlagsminderung kann zu einer hohen Nachzahlung bei der Jahresrechnung führen.
Wenn Sie eine Überprüfung Ihrer Abschlagszahlung wüschen, können Sie uns das jederzeit über die Online-Abschlagsanpassung mitteilen. Um Ihrer Bitte möglichst rasch nachkommen zu können, benötigen wir die Angabe Ihres aktuellen Zählerstandes. So ermitteln wir Ihren tatsächlichen Verbrauch und melden uns umgehend bei Ihnen.
Ihre Abschlagszahlung erfolgt monatlich und Sie haben zwei Möglichkeiten, diese zu leisten.
Per SEPA-Lastschriftverfahren: Hierbei buchen wir Ihre Abschläge jeden Monat automatisch von Ihrem Konto ab. Weitere Informationen und die Auftragserteilung können Sie bei der SEPA-Lastschrift vornehmen.
Per Überweisung: Hierbei überweisen Sie uns Ihre monatlichen Abschläge. Für die Überweisung können Sie folgende Bankverbindungen nutzen:
Stadtsparkasse Bad Honnef
IBAN DE 61 3805 1290 0000 1016 26
BIC WELADED1HON
Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG
IBAN DE14 3806 0186 5602 3270 10
BIC GENODED1BRS
Ihr Guthaben wird Ihrem Konto gutgeschrieben. Sollte uns Ihre Bankverbindung noch nicht vorliegen, teilen Sie uns diese bitte schriftlich mit.
Kirchstraße 2
53604 Bad Honnef
Telefon: 0 22 24 / 17 - 170
Telefax: 0 22 24 / 17 - 210
Öffnungszeiten
Mo/Do 8.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di/Mi/Fr 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Gesonderte Öffnungszeiten
Weiberfastnacht 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Rosenmontag, Heiligabend und Silvester geschlossen.
Parken
Eine Stunde kostenfrei parken auf dem Rathausparkplatz, in der Rathaustiefgarage oder auf dem Parkplatz in der Kirchstraße (hinter dem Schuhhaus Nelles). Nur in Verbindung mit einer Beratung. Die Gebühren werden gegen Vorlage Ihres Parkscheines in bar erstattet.
Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Meist lassen sich diese Fragen hier klären. Und sollte es doch noch offene Fragen geben, dann beantworten wir Ihnen diese auch sehr gerne persönlich.
Der Strompreis setzt sich aus einer Vielzahl an Einzelkomponenten zusammen. Die Grafik zeigt die beispielhafte Strompreiszusammensetzung für Haushaltskunden über alle Vertragskategorien mit einem Jahresverbrauch zwischen 2.500 kWh und 5.000 kWh. Bei den Werten handelt es sich um mengengewichtete Mittelwerte zum 1. April 2016 in Prozent.
Die StromNEV-Umlage ist eine gesetzliche und vom Endverbraucher getragene Kostenumlage, um Unternehmen, die viel Energie verbrauchen, bei den Netzentgelten zu entlasten.
Die Netznutzungsentgelte sind die von der Bundesnetzagentur regulierten Kosten für die Bereitstellung, bzw. Transport und Verteilung der Energie über das Netz des Netzbetreibers.
Die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage (EEG-Umlage) ist eine Investition in die Zukunft der Energieversorgung. Der Gesetzgeber schreibt vor, diese Investition auf alle Bürger Deutschlands mittels der EEG-Umlage umzulegen.
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWKA) erzeugen neben Strom auch Wärme, wodurch die Effizienz deutlich steigt und die Emissionen gemindert werden. Die KWK-Umlage beschreibt die Kosten, die gemäß KWK-Gesetz an die Verbraucher weitergegeben werden.
Die Offshore-Umlage ist eine gesetzlich beschlossene Versicherungsumlage vom Netzbetreiber auf den Endverbraucher. Mit der Umlage übernehmen die Endverbraucher einen großen Teil der Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langandauernde Netzunterbrechungen entstehen können.
Die Konzessionsabgabe ist eine gesetzliche Umlage auf den Endverbraucher für den Erwerb an den Rechten, um auf öffentlichem Grund Energieversorgungsleitungen legen zu können.
Dies sind Entgelte für die Kosten, die durch die Abrechnung und die Mess- und Steuereinrichtungen (z.B. Zähler) entstehen.
Dieser Abschnitt umfasst die Kosten der Energiebeschaffung und die Vertriebsmarge.
Es werden sowohl die Mehrwertsteuer als auch die Stromsteuer erhoben.
Der Gaspreis setzt sich aus einer Vielzahl an Einzelkomponenten zusammen. Die Grafik zeigt die beispielhafte Gaspreiszusammensetzung für Haushaltskunden über alle Vertragskategorien mit einem Jahresverbrauch zwischen 5.555 kWh und 55.555 kWh. Bei den Werten handelt es sich um mengengewichtete Mittelwerte zum 1. April 2016 in Prozent.
Die Netznutzungsentgelte sind die Kosten für die Bereitstellung bzw. Transport und Verteilung der Energie über das Netz des Netzbetreibers.
Die Konzessionsabgabe ist eine Umlage auf den Endverbraucher für den Erwerb an den Rechten, um auf öffentlichem Grund Energieversorgungsleitungen legen zu können.
Dies sind Entgelte für die Kosten, die durch die Abrechnung und die Mess- und Steuereinrichtungen (z. B. Zähler) entstehen.
Dieser Abschnitt umfasst die Kosten der Energiebeschaffung und die Vertriebsmarge.
Es werden sowohl die Mehrwertsteuer als auch die Energiesteuer erhoben.
Der Grundpreis ist ein verbrauchsunabhängiger Rechnungsbestandteil (Fixpreis). Im Grundpreis sind die Aufwendungen für die Abrechnung, die Stromzählerbereitstellung und -miete sowie für die Leistungsbereitstellung enthalten.
Der Arbeitspreis, auch Verbrauchspreis genannt, ist im Gegensatz zum Grundpreis variabel. Er wird zur Verrechnung des Verbrauches herangezogen. Der Arbeitspreis setzt sich zusammen aus Energieerzeugung und -transport, Steuern und Abgaben.
Gasverbrauch in kWh = m³ x Brennwert x Zustandszahl
Der m³-Wert ist die Differenz aus dem Zählerstand zu Beginn des Jahres und dem Zählerstand zum Ende des Jahres. Der Brennwert und die Zustandszahl können Sie Ihrer Jahresabschlussrechnung entnehmen.
Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Kubikmeter Gas enthalten ist und kontinuierlich mit geeichten Messgeräten ermittelt wird. Der Brennwert wird zur Berechnung des Gasverbrauches benötigt und kann sich je nach Bezug ändern.
Mit der Zustandszahl wird der Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen berücksichtigt. Die Zustandszahl berücksichtigt in der Verbrauchsberechnung somit die Normtemperatur, den Luftdruck, den Betriebsdruck sowie die Gastemperatur an einer Verbrauchsstelle.
Sie überprüfen Ihre Rechnung und haben Fragen zu einigen Begrifflichkeiten? Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe Ihrer Rechnung und zum Thema Energie.
Ein Grundversorger ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG) das Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet, welches die Mehrzahl der Haushalte versorgt. Der Grundversorger hat zu gewährleisten, dass alle Verbraucher ohne einen speziellen Sondertarif mit Energie versorgt werden (Grundversorgung).
Der Netzbetreiber sorgt für den Aufbau, Ausbau und die Erhaltung der Strom-, Gas- und Wassernetze innerhalb eines Gebiets.
Unter Preisgarantie wird die Gewährleistung eines gleichbleibenden Preises verstanden. Ändern können sich nur die Preisbestandteile Steuern und Abgaben. Bei der Bad Honnef AG können Sie sich über die Stabil-Verträge in Strom und Gas eine Preisgarantie sichern.
Mit dem Begriff Ökostrom, oder auch Naturstrom, wird elektrische Energie bezeichnet, die aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Zu ihnen zählen Bioenergie, Erdwärme, Wasserkraft, Meeresenergie, Sonnenenergie und Windenergie.
Sie haben Fragen zum Gas-, Wasser- oder Stromzähler? Dann finden Sie hier bestimmt eine Antwort.
Die Stromzähler befinden sich in den meisten Fällen in einem Kellerraum oder im Flur eines Mehrfamilienhauses. Manchmal kann ein Stromzähler auch in der eigenen Wohnung sein. In beiden Fällen befinden sich die Zähler gewöhnlich in einem grauen Schrank.
Die Gaszähler sind überwiegend in Kellerräumen zu finden. In der Regel laufen hier gelbe dünne Rohre an Decke/Wänden sichtbar entlang und münden an einem Ende im Gaszähler.
Wasserzähler hängen ebenfalls meist in Kellerräumen oder in seltenen Fällen an der Außenwand des Wohnhauses in einer separaten Box.
Für die Jahresverbrauchsabrechnung werden Ableser von uns beauftragt, die Ihre Zählerstände ablesen. Unsere Mitarbeiter können sich immer als in unserem Auftrag handelnd bei Ihnen ausweisen. Sollten Sie nicht zu Hause sein, hinterlässt der Ableser eine Ablesekarte, auf die Sie Ihren Zählerstand eintragen und uns zusenden können.
Für die Ablesung Ihrer Zähler bei einem Umzug oder einer von Ihnen gewünschten Zwischenabrechnung sind Sie selbst zuständig. Die Zählerstände können Sie unserem Kundenservice unter Angabe des Ablesedatums entweder persönlich mitteilen oder einfach online übermitteln.
Den Zählerstand benötigen wir im Regelfall nur für die Jahresverbrauchsabrechnung. Im November und Dezember werden die Zählerstände durch unsere Ableser in den einzelnen Haushalten abgelesen. Unsere Mitarbeiter können sich immer als in unserem Auftrag handelnd bei Ihnen ausweisen.
Im Fall eines Umzuges oder eines Lieferantenwechsels benötigen wir ebenfalls den Zählerstand. Dieser sollte uns bitte unmittelbar nach der Wohnungsübergabe durch den alten oder den neuen Mieter/Eigentümer mitgeteilt werden. Auch bei einem Lieferantenwechsel wird der Zählerstand von Ihnen selbst abgelesen.
Fragen Sie sich manchmal, ob Sie mit Ihrem Energieverbrauch unter oder über dem Durchschnittsverbrauch liegen? Damit Sie sich diese Frage schnell beantworten können, geben wir Ihnen einen allgemeinen Überblick über den durchschnittlichen Energieverbrauch in Deutschland.
Personen | Wohnfläche | Strom | Gas | Wasser |
1 | 60 m² | 1.600 kWh | 10.000 kWh | 35 m³ |
2 | 75 m² | 2.500 kWh | 12.000 kWh | 73 m³ |
3 | 90 m² | 3.200 kWh | 15.000 kWh | 110 m³ |
4+ | 120 m² | 4.500 kWh | 20.000 kWh | 146 m³ |
Beachten Sie: Die angegebenen Verbräuche stellen die durchschnittlichen Energieverbräuche in Deutschland dar. Der Stromverbrauch hängt unter anderem stark von der Nutzung einer elektrischen Warmwasserbereitung ab. Der Gasverbrauch wird stark beeinflusst von der Art der Heizung und von der Dämmung Ihrer Wohnung.