Bereits seit 2021 wird mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für das Heizen mit fossilen Energien die sogenannte CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieter diese Kosten allein tragen – mit dem CO2KostAufG soll die finanzielle Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern geregelt werden.
Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Die Bad Honnef AG übernimmt keine Verantwortung für die Angaben des Umlagenrechners.