Digitalisierung
Hintergründe
Digitalisierung & Energiewende
Im Jahr 2016 wurde knapp ein Drittel unseres Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt. Deutschland steht nun vor der Herausforderung, die Energiewende zu meistern und seinen Energiemarkt neu auszurichten.
Die Energiewende bzw. der Umbau unserer Energieversorgung ist ein Transformationsprozess, weg von großen Kraftwerken und zentralen Strukturen, hin zu verteilten Erzeugungsanalgen, steuerbaren Verbrauchern und Speichern.
Intelligente Kommunikationsinfrastruktur
Für die Energiewende ist eine neue intelligente Kommunikationsinfrastruktur notwendig. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde im Herbst 2016 erlassen und regelt im Wesentlichen die Umrüstung von den bisherigen mechanischen zu den digitalen Stromzählern. Zudem regelt es den Betrieb, die Anforderungen und die Preisobergrenzen für Verbraucher. Weiterhin ist im Gesetz verankert, dass große Verbrauchsstellen und dezentrale Erzeugungsanlagen mit einer Fernauslesung – auch Smart-Meter-Gateway oder intelligente Messsysteme genannt – versehen werden.
Einbaupflicht bis 2032
Für die neuen Zähler besteht eine Einbaupflicht. Dieser hat sukzessive für verschiedene Verbrauchsgruppen bis zum Jahr 2032 zu erfolgen.
Wir haben ab dem 1. Juli 2017 die Verantwortung für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben in unserem Stromnetzgebiet übernommen. Wir sind somit der grundzuständige Messstellenbetreiber und für den Einbau und Betrieb der digitalen Messeinrichtungen zuständig. Gleichzeitig sichern wir ein höchstmögliches Maß an Datenschutz.
Gesamtwirtschaftlicher Nutzen
Die Digitalisierung hat einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen, um zukünftig erneuerbare Energien optimal einzusetzen. Die volatile Energieerzeugung von erneuerbaren Energien benötigt auf der Verbrauchsseite eine flexibel steuerbare Nachfrage. Eine Voraussetzung dafür ist der Ausbau der Energienetze und somit auch die Zählerlandschaft bei den Verbrauchern.

Markus Warnke (BHAG Elektromeister) an einem Notstromaggregat
Weitere Informationen
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Für Haushalte & Kleinverbraucher
Die neuen Zähler, für Haushalte die sogenannten „modernen Messeinrichtungen“, stellen die Eintrittskarte in die neue digitale Energiewelt dar. Die neuen Zähler protokollieren den Stromverbrauch im Zeitverlauf, so dass der Verbraucher eine höhere Kontrolle über sein Verbrauchsverhalten erhält.
Der Zähler speichert diese Daten 24 Monate lang, übermittelt diese aber nicht nach draußen. Abgelesen wird wie bisher: vom Verbraucher selbst oder durch uns. Möglich ist auch die Aufrüstung des digitalen Zählers mit einem Smart Meter-Gateway. Dann wird er zum intelligenten Messsystem.
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Für Unternehmen & Großverbraucher
Für Unternehmen, oder vielmehr für Verbraucher > 6.000 kWh schreibt das Gesetz sogenannte „intelligente Messsysteme“ vor. Diese Systeme sind, wie der Name schon sagt, etwas intelligenter als die für Haushalte vorgeschriebenen Zähler. Ein intelligentes Messsystem ist eine moderne Messeinrichtung, die in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist (§ 2 Nr. 7 MsbG).
Es besteht aus zwei Komponenten: Zum einen aus der modernen Messeinrichtung, die Verbrauchsdaten digital erfasst. Und zum anderen einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter-Gateway. Die Verbrauchsdaten aus den intelligenten Messsystemen werden über eine verschlüsselte Kommunikation in ein gesichertes Rechenzentrum übermittelt. Zudem können mehrere digitale Zähler an ein Gateway angeschlossen werden.
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Roll-Out
Von der gesetzlichen Einbauverpflichtung sind bis 2032 alle Stromverbraucher betroffen. Ab ca. Mitte 2018 beginnt der Zählertausch. Der klassische Haushalt, ca. 95% aller Energieverbraucher werden bis 2032 sukzessive in verschiedenen Chargen neue digitale Zähler erhalten. Für Großverbraucher und Betreiber Strom erzeugender Anlagen schreibt das Gesetz kürzere Fristen vor. Alle von der Einbauverpflichtung Betroffenen werden von uns mindestens 3 Monate vor dem Zählertausch informiert.